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Leasing ABC.

Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Begriffe im Leasingbereich.

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Abzinsung

Unter Abzinsung versteht man den den Zinssatz, mit dem zukünftige Forderungen auf den jetzigen Wert eines Leasing-Gegenstandes "abgezinst" werden.
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AfA-Dauer

Afa bedeutet "Absetzung für Abnutzung". Unter der Dauer versteht man die Abschreibungszeit, also die Abschreibungszeit welche den Werteverlust eines Wirtschaftsgutes angibt. In Deutschland sind die amtlichen AfA-Tabellen ausschlaggebend für steuerliche Anrechenbarkeit daraus entstehender Aufwandspositionen

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Amortisation

Unter Amortisation versteht man die Rückführung eines geschuldeten Geldbetrages. Ein Wirtschaftsgut hat sich dann amortisiert, wenn der Cash-Flow aus den Erträgen, die das Wirtschaftsgut erzielt, den ursprünglichen Kaufpreis ausgeglichen hat. Dabei wird eine vorgegebene Verzinsung berücksichtigt.

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Andienungsrecht

Das Recht eines Leasing-Gebers, dem Leasing-Nehmer zum Ende einer Mietzeit ein Leasing-Objekt zu verkaufen. Es geht mit einer Ankaufsverpflichtung des Leasing-Nehmers einher. Bei Teilamortisationsverträgen ist häufig der Restwert derart abgesichert.

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Bankauskunft

Bankauskünfte müssen vom Leasing-Geber bei Hausbanken eines anfragenden Unternehmens eingeholt werden, um die Bonität des potentiellen Kunden zu prüfen. Ist der Leasing-Antragsteller nicht im Handelsregister eingetragen, so muss er vor Einholung einer Bankauskunft seine Zustimmung erteilen.

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Basel II

Internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken mit Sitz in Basel. Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln werden offiziell in der Europäischen Union Ende 2006 in Kraft treten, finden aber bereits heute in der täglichen Praxis Anwendung.

Für Kunden bedeutet das, dass ihr persönliches Kreditrisiko durch ein Rating ermittelt wird welches dann die Finanzierungskosten beeinflusst. Leasing verbessert die Bilanzrelationen des Leasing-Nehmers, was sich positiv auf das Rating auswirken kann. Leasing-Gesellschaften unterliegen für ihr Geschäft nicht den Regeln von Basel II.

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Bestätigung

Ein Leasing-Nehmer erhält nach positiver Prüfung seines Leasing-Antrags eine Bestätigung des Leasing-Gebers. Damit ist der Leasing-Vertrag rechtsgültig. Die Leasing-Gesellschaft tritt in die Bestellung des Leasing-Nehmers beim Hersteller/Lieferanten ein.

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Bestelleintritt

Der Leasing-Antragssteller schließt mit einem Lieferanten einen Kaufvertrag ab. Die Leasinggesellschaft tritt mit Abschluss eines Leasing-Vertrages dann in die Bestellung des Kunden beim Lieferanten ein.

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Bilanzneutralität

Durch Aktivierung eines Investitionsobjektes durch den Leasing-Geber wird die Investition für den Leasing-Nehmer bilanzneutral. Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad des Leasing-Nehmers ändern sich durch das Investitionsgut/den Leasing-Vertrag nicht

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Bonität

Qualität eines Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen. Die Bonität beruht auf Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Leasing-Nehmers, seinen Zahlungen nachzukommen.

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Bonitätsrisiko

Risiko des Leasing-Gebers, z.B. für den Fall, dass der Leasing-Nehmer in Konkurs geht. In diesem Fall kann der Konkursverwalter entscheiden, ob der Leasing-Vertrag fortgeführt werden soll oder nicht. Leasing-Geber prüfen daher die Bonität ihrer Kunden vorab sehr sorgfältig.

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buy and lease

Im Falle von buy and lease kauft die Leasing-Gesellschaft das vom künftigen Leasing-Nehmer zu nutzende Wirtschaftsgut (Mobilien oder Immobilien) direkt, ohne dass der Kunde vorher einen Auftrag erteilt hat.

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Bürgschaft

Eine Erklärung Dritter, im Zweifel gegenüber einer kreditgebenden Bank oder einer Leasing-Gesellschaft geradezustehen. Eine Bürgschaft kann auch von Kreditinstituten übernommen werden.

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Capital Lease

Nach den Rechnungslegungsbedingungen der USA wird grundsätzlich zwischen Operating Lease und Capital Lease unterschieden. Die derart klassifizierten Leasingverträge gelten als Capital Leasingverträge, wenn die überwiegenden Risiken und Chancen, die sich aus dem Eigentum am Leasinggegenstand ergeben, auf den Leasingnehmer übergehen. Folglich sind Leasingverträge in diesen Fällen Finanzierungskäufen wirtschaftlich sehr ähnlich und müssen beim Leasingnehmer bilanziert werden.

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Cross-Border-Leasing

Grenzüberschreitendes Leasing: Leasinggeber und Leasingnehmer befinden sich in unterschiedlichen Ländern.

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Dauerschuld

Dauerschulden sind Fremdmittel, die der Unternehmensfinanzierung dienen und deren Inanspruchnahme zwölf Monate übersteigt. Verpflichtungen aus Leasing-Verträgen sind keine Fremdmittel, also keine Dauerschulden.

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Degressiver Zahlungsverlauf

Bei Leasingverträgen ist häufig die monatliche Rate zu Beginn des Vertrages recht hoch angesetzt, während sie mit zunehmender Vertragsdauer proportional abfällt. Dieser degressive Zahlungsverlauf ist bei Leasing-Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung, da steuerliche, betriebswirtschaftliche oder liquiditätsbezogene Anforderungen erfüllt werden müssen.

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Direkt-Leasing

Beim Direkt-Leasing akquirieren und betreuen Leasing-Geber ihre Kunden direkt. Es besteht keine Abhängigkeit zu Herstellern oder bestimmten Wirtschaftsgütern.

Hersteller und Händler sind heutzutage häufig zu individuellen Formen des Direkt-Leasings übergegangen, das sich speziell auf Produkte und Dienstleistungen des Herstellers konzentriert.

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Eigenfinanzierung

Aus Eigenmitteln finanziertes Investitionsgut.

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Eigenkapital

Im Gegensatz zum Fremdkapital jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen wurden. Es ergibt sich in der Bilanz als Differenz zwischen den Aktivposten und den Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passiven Posten.

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Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote kennzeichnet den prozentualen Anteil eines Eigenkapitals an der Bilanzsumme.

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Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite stellt die Verzinsung des Eigenkapitals in Prozent dar. Die Eigenkapitalrendite kann durch Leasinginvestitionen verbessert werden.

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Eigentum

Zivilrechtlich kann derjenige, der Eigentum erworben hat, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von der Einwirkung auf die Sache ausschließen.

Steuerrechtlich kann auch ein anderer als der juristische Eigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden. Beim Leasing ist der Leasing-Geber meistens gleichzeitig juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer.

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Einkommen-/Körperschaftsteuer

Privatpersonen und Unternehmen müssen auf zu versteuernde Einkommen Steuern zahlen. Leasingausgaben können in vollem Umfang als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und reduzieren daher den zu versteuernden Gewinn.

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Erlasse

Die Leasing-Erlasse regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten beim Leasing-Geber bzw. Leasing-Nehmer. Die Leasing-Erlasse bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in der BRD.

Mobilien-Leasing-Erlaß vom 19.04.1971 Immobilien-Leasing-Erlaß vom 21.03.1972 Teilamortisations-Mobilien-Erlaß vom 22.12.1975 Teilamortisations-Immobilien-Erlaß vom 23.12.1991

Die Einhaltung dieser Richtlinien führt grundsätzlich zur steuerrechtlichen Anerkennung der gewünschten wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft, vornehmlich beim Leasing-Geber.

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Factoring

Ein Unternehmer (Factoring-Kunde) verkauft eine aus einem Waren- oder Dienstleistungsgeschäft resultierende Forderung, reduziert um einen Zinsabzug für die Zeit bis zur Fälligkeit, an eine Factoringgesellschaft, der üblicherweise mit dieser Forderung auch gleichzeitig deren Ausfallrisiko übernimmt.

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Finanzierungs-Leasing

Leasing-Verträge werden als Finanzierungs-Leasing-Verträge bezeichnet. Leasing beinhaltet eine Nutzungsüberlassung.

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Fahrzeug-Leasing

Größere Unternehmen können ihre Fahrzeugflotten "im Paket" leasen. Dadurch muss nicht für jedes Fahrzeug ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Für Leasing-Nehmer lässt sich so der Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.

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Forfaitierung

Aus Sicht der Leasing-Geber wird darunter der Verkauf von Leasingforderungen verstanden. Aus Sicht von Banken wird darunter der Ankauf von Leasingforderungen abgeschlossener Leasing-Verträge verstanden.

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Full-Service

Vorrangig handelt es sich dabei um vom Leasinggeber übernommene Leistungen, über die ein Full-Service-Vertrag abgeschlossen wird. Der genaue Leistungsumfang kann vertraglich definiert werden.

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Fungibilität

Mit Fungibilität wird die Wiederverwend- oder Drittverwendbarkeit eines Leasingobjektes bezeichnet. Hohe Fungibilität bedeutet hohe Objektsicherheit eines Leasinggutes.

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Gebrauchsfähigkeit

Der Leasing-Geber hat sicher zu stellen, dass der Leasing-Nehmer das Objekt in einwandfreiem und fabrikneuem Zustand übertragen bekommt.

Als Nachweis hierfür dient eine Übernahmebestätigung/Abnahmeerklärung, mit der der Leasing-Nehmer die vollständige Übernahme eines oder mehrerer Objekte quittiert.

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Gewährleistung/Haftung:

Käufern stehen Gewährleistungsansprüche auf Minderung und Wandlung zu. Der Leasing-Geber kann hierbei alle Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag an den Leasing-Nehmer abtreten. Dieser kann also wie ein Käufer etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Herstellern oder Lieferanten einfordern. Zum Ende des Leasing-Vertrages erfolgt eine Rückübertragung der Rechte und Pflichten an den Leasing-Geber.

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Grundlaufzeit/Grundmietzeit:

Die in der Regel unkündbare Laufzeit, auf die sich Leasing-Geber und Leasing-Nehmer im Leasing-Vertrag einigen. Sie muss zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit (AfA-Dauer) liegen.

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Handelsregister

Öffentlich zugängliches Register der Kaufleute. Es informiert über Rechtsverhältnisse und Vertretungsbefugnisse. Im Zusammenhang mit einer Leasing-Anfrage sind aktuelle Handelsregisterauszüge der Leasing-Nehmer für den Leasing-Geber von großer Bedeutung.

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Hersteller-Leasing

Hersteller von Investitionsgütern verfügen teils über eigene Leasingangebote ihrer Produkte. Dazu unterhalten sie Leasing-Gesellschaften, die ihre Vertriebsaktivitäten auf eigene Produkte und Dienstleistungen konzentrieren.

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IASC

Das "International Accounting Standards Committee", kurz IASC, ist eine internationale Organisation mit Sitz in London. Hier werden spezielle internationale Rechnungslegungs-Grundsätze entwickelt. Die Bilanzierung von Leasingverträgen wird z.B. in der Stellungnahme IAS 17 abgehandelt.

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Illiquidität

Zustand, in dem die flüssigen Mittel und leicht liquidierbaren Vermögensgegenstände nicht ausreichen, um die fälligen Verbindlichkeiten (hierzu gehört auch der Kapitaldienst langfristiger Verbindlichkeiten) zu erfüllen.

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Instandhaltung

Der Leasing-Nehmer ist verpflichtet, das Leasing-Objekt funktionstüchtig zu erhalten, es instand setzen und warten zu lassen. Die daraus resultierenden Kosten trägt der Leasing-Nehmer.

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Investitionsrisiko

Der Leasing-Nehmer trägt das sogenannte Investitionsrisiko während der Laufzeit seines Leasing-Vertrages. Nach Rückgabe des Objekts geht das Investitionsrisiko auf den Leasing-Geber über.

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Investitionszuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen können in der BRD Investitionen beim Leasing über regionale oder überregionale Förderprogramme bezuschusst werden. Dieses ist insbesondere für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft vorgesehen. Nicht jedes Programm unterstützt jedoch automatisch Leasinginvestitionen. Falls zur Erfüllung von Fördervoraussetzungen die Zurechnung des Wirtschaftsgutes beim Nutzer erforderlich ist, werden Mietkaufverträge abgeschlossen.

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Kalkulatorische Laufzeit

Die kalkulatorische Laufzeit ist jene Zeitspanne, in der die volle oder teilweise Rückführung (Voll- oder Teilamortisation) eines Leasinggegenstandes erfolgt.

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Kaufoption

Bei Vollamortisations-Verträgen kann dem Leasing-Nehmer eine Option eingeräumt werden, den Leasing-Gegenstand nach Ablauf der Grundmietzeit zum Restbuchwert oder zum Marktwert von der Leasing-Gesellschaft "zurück" zu kaufen.

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KfW-Bank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KFW will mit neuen Programmen der in den letzten Jahren stark gestiegenen Leasingnachfrage Rechnung tragen.

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Kilometervertrag

Bei Vertragsbeginn eines KFZ-Leasings wird bei einem Kilometervertrag die Kilometerlaufleistung für das Kfz nicht pro Jahr sondern für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Bei Vertragsende werden dann Mehrkilometer, bzw. Minderkilometer abgerechnet.

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Kündigung

Voll- und Teilamortisations-Verträge sind während der fest vereinbarten Grundzeit nicht kündbar. Ausgenommen ist die Kündigung aus wichtigem Grund durch den Leasing-Geber, z.B. wenn der Leasing-Nehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (vgl. § 554 BGB) oder sonstige Umstände eintreten, die nach angemessener Prüfung durch den Leasing-Geber die ordnungsgemäße Erfüllung des Leasing-Vertrages durch den Leasing-Nehmer gefährdet erscheinen lassen.

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Laufzeit

Die Laufzeit des Leasingvertrages richtet sich nach den steuerlichen Vorschriften sowie dem wirtschaftlich sinnvollen Nutzungszeitraum des zugrunde liegenden Leasingobjektes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Leasingverträge gemäß den Leasing-Erlassen während der vereinbarten Vertragslaufzeit nur in Ausnahmefällen aufgelöst werden können.

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Leasing

Leasing ist ein besonders ausgestalteter Mietvertrag, in dem sich der Leasing-Geber verpflichtet, dem Leasing-Nehmer eine Sache zeitweilig gegen Entgelt zum Gebrauch zu überlassen.

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Leasing-Antrag

Soll eine Investition mittels Leasing finanziert werden, so tritt der Leasing-Nehmer mittels eines Leasing-Antrages an den Leasing-Geber heran. Das Antragsformular wird vom Leasing-Geber zur Verfügung gestellt und vom Leasing-Nehmer ausgefüllt. Es ist Voraussetzung für den sich anschließenden Leasing-Vertrag.

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Leasing-Erlass

Regelungen des Bundesfinanzministers zur steuerlichen Behandlung von Mobilien-Leasingverträgen: - Vollamortisationserlaß vom 19.04.1971 - Teilamortisationserlaß vom 22.12.1975 - für Immobilien vom 21.03.1972 und 23.12.1991

Die Einhaltung dieser Erlasse sichert die Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasing-Geber.

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Leasing-Geber

Die Leasinggesellschaft. Sie kauft einLeasingobjekt beim Lieferanten und stellt dieses dem Kunden gegen Entgelt zur Verfügung.

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Leasingfähigkeit

Leasingfähig sind die Wirtschaftsgüter, die als selbständige materielle Wirtschaftsgüter genutzt werden können, fungibel sind und die Eigenschaft der Drittverwendbarkeit haben.

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Leasing-Nehmer

Ein Leasing-Nehmer nutzt ein im Eigentum des Leasing-Gebers befindliches Leasingobjekt und bezahlt dafür ein festgelegtes Entgelt. Das Leasingobjekt ist für den Leasing-Nehmer bilanzneutral. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers sind sämtliche Aufwendungen für die jeweiligen Leasingraten in voller Höhe als Aufwendungen steuerlich absetzbar.

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Leasingobjekt

Gegenstand eines abgeschlossenen Leasingvertrages.

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Leasingrate

Die Leasingrate wird meist monatlich oder vierteljährlich fällig. Sie besteht aus einer Tilgungs-, einer Zinskomponente sowie darauf entfallender Umsatzsteuer.

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Mängelrüge

Bei Abnahme muss der Leasing-Nehmer das gelieferte Objekt auf etwaige vorhandene Mängel überprüfen und bei Vorliegen eines Mangels unverzüglich eine Mängelrüge erteilen. Der Lieferant des Leasing-Objektes muss innerhalb der Gewährleistungsfrist grundsätzlich alle Mängel beseitigen und die dafür erforderlichen Aufwendungen tragen. Der Leasing-Nehmer muss die mängelfreie Abnahme bestätigen.

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Mehrerlös

Als Mehrerlös wird der Mehrwert eines Leasing-Objekts nach Beendigung des Leasing-Vertrages gegenüber dem bei Vertragsunterzeichnung kalkulierten Restwert bezeichnet. Leasing-Nehmer erhalten nach aktuellem Steuerrecht maximal 75 Prozent des Mehrerlöses.

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Mietkauf

Mietkauf ist eine Mischform aus Leasing- und Kreditfinanzierung und gewinnt für den Mittelstand zunehmend an Attraktivität. Das Investitionsgut kann so z.B. aktiviert werden und Abschreibungen und eventuelle Subventionsmöglichkeiten genutzt werden. Das Objekt kann darüber hinaus auch gekauft werden; die geleisteten Raten werden bei der Berechnung des Kaufpreises voll berücksichtigt. Mit Zahlung der letzten Rate geht das Investitionsgut im Allgemeinen automatisch in das Eigentum des "Mietkäufers" über.

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Mindererlös

Unter Mindererlös wird die Differenz verstanden, um den der Verkaufserlös eines Objektes am Vertragsende niedriger lag, als bei Vertragsunterzeichnung kalkuliert war. Meistens ist der Leasing-Nehmer verpflichtet, den Mindererlös durch eine zusätzliche Zahlung auszugleichen.

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Mittelstand

Unter Mittelstand werden Unternehmen verstanden, die zwischen 50 und 249 (bzw. 499) Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz zwischen 0,5 Mio EUR und 50 Mio. EUR aufweisen. Bilanzsumme bis 27 Mio. EUR.

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Mobilien-Leasing

Unter Mobilien-Leasing versteht man das Leasing von Ausrüstungs-Gegenständen, wie z.B. Fahrzeugen, Produktionsmaschinen, Geschäftsausstattung, Waren, Nachrichten- und Medizintechnik, sowie Büromaschinen oder EDV-Equipment. Das Mobilien-Leasing hat einen hohen Anteil an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen und gewinnt zunehmend an Attraktivität, insbesondere für mittelständische Unternehmen.

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Nachschusspflicht

Vertraglich vereinbarte Verpflichtung des Leasing-Nehmers, die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und einem niedrigeren Verkaufserlös (Mindererlös) im Rahmen seiner Nachschusspflicht auszugleichen.

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Null-Leasing

Eine dem Fahrzeug-Leasing für Privatleute verwandte Leasingform. Die üblicherweise in den Leasingzahlungen enthaltenen Finanzierungskosten werden hier durch Subventionen von Herstellern/Lieferanten gegenüber dem Leasing-Geber gedeckt.

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Nutzfahrzeug-Leasing

Frühere Restriktionen beim Nutzfahrzeug-Leasing wurden im Rahmen der EG-Harmonisierung aufgehoben. 1993 wurde das Nutzfahrzeug-Leasing in der Europäischen Union vereinheitlicht.

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Patronatserklärung

Patronatserklärungen sind Sicherheiten des Leasing-Gebers anstelle von Bürgschaften oder Garantien.

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Privat-Leasing

Leasing-Vertrag mit Privat-Personen. Diese sind speziell im KFZ-Leasing weit verbreitet.

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Produkthaftung

Von der Gesetzgebung zur Produkthaftung für aus Nicht-EG-Ländern eingeführte Investitionsgüter.

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Progressive Zahlungen

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei erstklassiger Bonität eines Leasing-Nehmers, können Leasing-Raten progressiv, d.h. zu Beginn des Leasing-Vertrages sehr niedrig und danach ansteigend gestaltet werden. Liquidität und Rentabilität kann somit vom Leasing-Nehmer für ihn günstig beeinflusst werden.

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Rating

Bei Bearbeitung und Prüfung einer Leasing- oder Kreditanfrage eines Unternehmens/Antragsstellers werden Bonität und Leistungsfähigkeit ermittelt. Die daraus resultierenden Kennziffern, wie z.B. seine Bonität, bezeichnet man als Ratingfaktoren. Alle Ratingfaktoren ergeben das Rating eines anfragenden Unternehmens. Das Rating beeinflusst direkt Umfang und Konditionen des geplanten Leasing-Vetrages.

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Restbuchwert

Der Restbuchwert ist der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut nach Abschreibungen in der Bilanz ausgewiesen wird.

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Restschuldbefreiung

Eine Restschuldbefreiung kann im Falle einer Insolvenz erteilt werden. Die Restschuldbefreiung gilt für natürliche Personen, die keine oder nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausüben. Der Schuldner steht in diesen Fällen unter der Aufsicht eines Sachverwalters. Grundsätzlich gilt hierfür eine Laufzeit von sieben Jahren.

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Restwert

Der Restwert bezeichnet den tatsächlichen oder kalkulierten Wert eines Leasing-Objektes nach Ablauf oder bei Auflösung eines Leasing-Vertrages.

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Sale-and-lease-back

Wörtlich übersetzt: verkaufen und wieder zurück leasen. Unternehmen verkaufen hierbei ein bereits in Ihrem Eigentum befindliches Investitionsgut an eine Leasing-Gesellschaft, um es dann von dieser wieder zurück zu leasen. Das Leasingobjekt wechselt dabei nicht den Besitzer.

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Sicherheit

Als Sicherheit dient dem Leasing-Geber meist das Leasing-Objekt. Je nach Rating, Investitionsvolumen oder Objekt können jedoch Zusatzsicherheiten beansprucht werden. Hierzu können z.B. Anzahlungen, Kautionen, Bürgschaften und/oder Garantien zählen. Auch der zusätzliche Eintritt eines Dritten kann vereinbart werden.

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Schlussratenfinanzierung

Bei Finanzierungsmodellen besteht häufig die Möglichkeit, dass ein "Darlehensnehmer" das Darlehen über die Laufzeit nur zu einem gewissen Teil tilgt und am Vertragsende über eine höhere Schlussrate ablöst.

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Software-Leasing

Anders als bei Leasing-Verträgen für materielle Objekte erwirbt ein Leasing-Unternehmen von den Lieferanten bzw. Lizenzgebern der Software nicht das Eigentum, sondern nur die Nutzungsrechte an der Software.

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Spezial-Leasing

Steuerrechtlicher Begriff der Leasing-Erlasse für ein Leasingobjekt, das ausschließlich für die Erfordernisse eines einzelnen Leasingnehmers erworben wird und das im Rahmen des Leasingvertrages aufgrund seiner individuellen Beschaffenheit nur von diesem wirtschaftlich sinnvoll verwendet werden kann. Dieses kann z.B. eine speziell für die Bedürfnisse eines verarbeitenden Betriebes zugeschnittene Produktionsmaschine sein.

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Teilamortisationsvertrag (Mobilien-Leasing)

Bei diesem Vertrag handelt es sich um ein Leasing-Vertragsmodell, bei dem die Leasingzahlungen nur auf einen Teil der Anschaffungskosten geleistet werden. Es verbleibt ein Restwert. Vorteil des Vertragsmodells ist es, dass die Leasingraten niedriger ausfallen als bei einem Vollamortisationsvertrag.

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Teilwertabschreibung

Außer den erhöhten Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung ist die Möglichkeit gegeben, für ein betriebliches Anlagegut den niedrigeren Teilwert anzusetzen. Durch die Teilwertabschreibung wird die ursprüngliche Abschreibungsverteilung unterbrochen.

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Umdeutung

Umdeutung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Ein Leasing-Vertrag, der Eckwerte von Leasing-Erlassen nicht einhält, kann umgedeutet werden, so z.B. dass nicht der Leasing-Geber sondern der Leasing-Nehmer bilanzieren muss.

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Umtausch eines Leasing-Gegenstandes

Sofern ein Austausch eines Leasing-Objekts begründet werden kann, kann er innerhalb der Laufzeit des Vertrages gegen ein gleich- oder höherwertiges Objekt ausgetauscht werden. Dieses darf nicht zum Nachteil des Leasing-Nehmers erfolgen.

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Unkündbare Grundlaufzeit

Die Dauer der unkündbaren Grundlaufzeit eines Leasing-Vertrages entscheidet im Wesentlichen mit darüber, ob ein Wirtschaftsgut dem Leasing-Nehmer oder dem Leasing-Geber zuzurechnen ist. Die Bilanzierung erfolgt durch den Leasing-Geber, wenn die unkündbare Grundlaufzeit zwischen 40 Prozent und 90% der AfA-Zeit liegt.

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Untervermietung

Ein Leasing-Objekt kann vom Leasing-Nehmer an einen Dritten untervermietet werden. Dieses bedarf jedoch der Zustimmung des Leasing-Gebers.

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US-GAAP

Firmen, die an einer amerikanischen Börse notiert sind, müssen ihren Konzernabschluss nach den Regeln des US-GAAP (= General Accepted Accounting Principles) machen. Deutsche Firmen mit internationaler Ausrichtung bilanzieren meist auch nach US-GAAP.

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Vendor

Hersteller oder Verkäufer eines Wirtschaftsgutes.

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Vollamortisation

Die Anschaffungskosten eines Leasingobjekts sowie alle Nebenkosten werden während der unkündbaren Leasingdauer durch Entrichtung von Leasingraten voll gedeckt und damit "amortisiert". Ein eventueller Restwert wird nicht berücksichtigt. Leasing-Nehmer können meist nach Ende der Grundmietzeit das Objekt ohne Restverpflichtung an den Leasing-Geber zurückgeben.

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Verlängerungsvertrag

Ein Leasing-Nehmer kann auf Wunsch nach Ablauf einer unkündbaren Leasingdauer das Leasingobjekt mittels Verlängerungsvertrag weiter leasen. Dazu kann der Leasing-Nehmer seine Verlängerungsoption im Vollamortisationsvertrag in Anspruch nehmen.

Bei Teilamortisationsverträgen kann der im Vertrag vereinbarte Restwert oder der Marktwert als Grundlage für die Ratenkonditionen des Verlängerungsvertrags herangezogen werden.

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Wartungsvertrag

Ein Wartungsvertrag wird häufig beim Leasing von EDV-Equipment im Anschluss an die vom Hersteller oder Lieferanten gewährte Garantiezeit auf eigene Kosten des Leasing-Nehmers geschlossen.

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Wert, gemeiner

Der gemeine Wert beschreibt den Marktwert, bzw. den Zeitwert eines Gegenstandes.

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Werthaltigkeit

Die Werthaltigkeit spielt beim Abschluss von Leasing-Verträgen eine entscheidende Rolle. Neben der Kundenbonität ist der Wert des Leasing-Objekts als zweite Säule der Sicherung einer Investition anzusehen. Hier spielt Leasing gegenüber traditioneller Kreditfinanzierung seine Vorteile aus, da das Verlangen banküblicher Sicherheiten im Leasing-Geschäft nicht üblich ist.

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Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

In Leasing-Verträgen mit Verbrauchern wird dem Leasing-Nehmer ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht eingeräumt. Leasing-Nehmer haben das Recht, innerhalb von sieben Tagen schriftlich vom Leasing-Antrag zurückzutreten. Der Leasing-Nehmer muss neben dem Leasing-Vertrag auch die Belehrung über sein Widerrufsrecht gesondert unterschreiben. Der Leasing-Geber hat darüber hinaus den Leasing-Nehmer über den Beginn des Fristenverlaufes zu informieren. Dies gilt auch für im Vertrag evtl. aufgeführte Dritte.

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Wirtschaftliches Eigentum

Die Definition wirtschaftlichen Eigentums ist über die Abgabenordnung geregelt. Es kann vom zivilrechtlichen Eigentum abweichen, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer diesen für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Ein Beispiel dafür ist der Mietkauf.

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Wirtschaftsprüfer

Vor Abschluss von Leasing-Verträgen mit größeren Unternehmen oder bei größeren Investitionsvolumen ist es heute üblich, Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Kennziffern eines Antragsstellers hinzuzuziehen.

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Zahlungsunfähigkeit

Bei Zahlungsunfähigkeit eines Leasing-Nehmers kann die Leasing-Gesellschaft den Leasing-Vertrag fristlos kündigen.

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Zahlungsverzug

Gerät ein Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug, berechnen Leasing-Geber Verzugszinsen und Mahngebühren. Bei Zahlungsverzug von mindestens zwei aufeinander folgenden Leasing-Raten kann der Leasing-Vertrag fristlos gekündigt und die gesamte restliche Leasingforderung inkl. Zinsen verlangt werden.

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Zinssatz

Bei der Berechnung der Leasing-Raten verwenden Leasing-Geber eigene Zinssatz-Berechnungen. Diese ergeben sich z.B. aus Refinanzierungskosten, Risikozuschlag, Gewinnmarge, uvm..

Zinssätze werden im Gegensatz zu Rahmenbedingungen oder Kosten in Leasing-Verträgen nicht ausgewiesen.

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Zinsfestschreibung

Zinsfestschreibung kann vereinbart werden, wenn das Zinsrisiko für den Zeitraum zwischen Antrag, Objekt-Lieferung und Leasingbeginn gering gehalten werden, bzw. festgeschrieben werden soll. Damit erhält der Leasing-Nehmer eine verlässliche Berechnungsgröße.

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Zurechnung

Steuerlicher Begriff für Bilanzierung.

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